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Frauen ins Netz!
Freitag, 9. Juli 2010
Internetnutzung von Frauen: Bremen auf dem ersten Platz

74,2 Prozent der Frauen im Lande Bremen nutzen das Internet – mehr als in allen anderen Bundesländern. Dies ergibt die jährlich vorgestellte Studie (N)Onliner-Atlas der Initiative D21. „Internetnutzung ist der Schlüssel zur Teilhabe an unserer digitalen Gesellschaft. Umso mehr freue ich mich, dass die Bremer Frauen sich von einem der letzten Plätze vor 8 Jahren auf den ersten Platz verbessert haben, “ erklärt Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe anlässlich der heute in Berlin vorgestellten Studie. „Trotzdem gibt es Zielgruppen, bei denen der Anteil der Nutzerinnen noch sehr niedrig ist: Ältere Frauen, Frauen ohne Berufsabschluss und nicht berufstätige Frauen“. Für diese Zielgruppen müssten verstärkt passgenaue Angebote entwickelt werden, durch die sie Medienkompetenz entwickeln könnten, so Hauffe.

Die Bremische Gleichstellungsstelle hat in den letzten Jahren unterschiedliche Maßnahmen initiiert, um Frauen und Mädchen beim Erwerb von Medienkompetenz im Bereich der Digitalen Medien zu unterstützen.

Das Internet-Magazin www.frauenseiten.bremen.de  (ehemals gesche.online), das als Projekt der Gleichstellungsstelle startete und mittlerweile vom Stadtportal bremen.de betrieben wird, ist seit 2003 virtueller und realer regionaler Informations-, Kommunikations- und Lernort in den Räumen der Gleichstellungsstelle. Frauenseiten.bremen bietet den beteiligten Redakteurinnen die Möglichkeit, miteinander zu lernen, wie sie das Internet für ihre Zwecke gestalten und nutzen können. Die Freiwilligenredaktion fördert den Einstieg ins Internet. Die beteiligten Frauen verfassen Artikel, stellen Frauen, Einrichtungen, Initiativen oder Unternehmen vor, kündigen Veranstaltungen an und bearbeiten die dazu gehörenden Bilder. Dabei werden sie von Internet-Profis unterstützt und erwerben so Kompetenzen im Umgang mit den neuen Medien. Inputs gibt es z.B. zu online-gerechter Textgestaltung, aber auch zu Technikthemen wie Umgang mit dem Content Management System, Gebrauch der Digitalkamera und Bildbearbeitung, Scannen, das Einbinden von Video- und Audiodateien, Datensicherheit im Internet, Urheberrecht, Möglichkeiten der Online-Recherche und die konkrete Beantwortung von Fragen rund ums Netz.

„Mädchen machen Multimedia“ hieß ein Pilotprojekt der Gleichstellungsstelle im letzten Jahr, das Mädchen in ihrer Medienkompetenz stärkte und ihnen Berufsfelder der IT-Branche näher brachte. 16 Mädchen der 7. und 8. Klasse der Gesamtschule Mitte besuchten ein Jahr lang einmal wöchentlich die Redaktion der frauenseiten.bremen in der Gleichstellungsstelle. Die Mädchen lernten den Alltag einer Online-Redaktion, den Umgang mit einem Content Management System sowie unterschiedliche Berufsfelder im Bereich Online-Produktion kennen.

Derzeit arbeitet die Gleichstellungsstelle im Rahmen der Initiative „Internet erfahren – gemeinsam durchs Netz“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zusammen mit der Stiftung Digitale Chancen an einem Pilotprojekt, mit dem niedrig qualifizierte Frauen erreicht werden sollen.

Die Studie (N)Onliner Atlas wird seit zehn Jahren von TNS Emnid / TNS Infratest im Auftrag der Initiative D21 erhoben. Dabei werden die über 30.000 Interviewten nach Kriterien wie Alter, Geschlecht, Einkommen, Bildungsstand oder Beschäftigung befragt, woraus sich unter anderem detaillierte Rückschlüsse auf die Internetnutzung in den einzelnen Bundesländern und Regierungsbezirken ziehen lassen. Damit bietet die Studie einen ausführlichen Blick auf die momentanen Rahmenbedingungen für die digitale Gesellschaft in Deutschland.

Die vollständige Studie ist hier abrufbar:
www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2010/06/NONLINER2010.pdf 

 
Neue Regeln bei der Kfz-Steuer
Dienstag, 29. Juni 2010
Ab dem 1. Juli 2010 gelten einige Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer, die eine einheitliche Rechtsanwendung im gesamten Bundesgebiet gewährleisten sollen. Seit dem 1. Juli 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer, die vom Bundesministerium der Finanzen übergangsweise weiterhin mit Hilfe der Landesfinanzbehörden verwaltet wird.

Folgende wesentliche Änderungen regelt das Gesetz ab dem 1. Juli 2010:

Steuerbefreiung
Die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw der Euro-6-Abgasstufe im Wert von maximal 150 Euro pro Fahrzeug muss aus europarechtlichen Gründen auf Erstzulassungen vom 1. Januar 2011 bis 31.
Dezember 2013 beschränkt werden. Für Erstzulassungen vom 1. Juli 2009 bis zum 3. Juni 2010 gilt Vertrauensschutz, d.h. die Halter können für diese Fahrzeuge die Steuerbefreiung ab 1. Januar 2011 beantragen.
Um die Landwirtschaft, besonders die Milchwirtschaft, bei Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung nicht zusätzlich zu belasten, wird die Steuerbefreiung von Milchfahrzeugen erweitert: Sie gilt auch dann, wenn die Fahrzeuge Gewebeproben zur Tierseuchenbekämpfung transportieren.

Klare Regelungen für Quads und Elektroautos
Sie sehen aus wie eine Mischung aus Motorrad und Auto: Sogenannte Trikes und Quads. Diese drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge wurden bislang kraftfahrzeugsteuerrechtlich wie Pkw behandelt. Künftig handelt es sich um eine eigenständige Fahrzeuggruppe. Die Steuer wird nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen (EU-Abgasstufen) bemessen, da für diese Fahrzeuge keine in anerkannten Verfahren ermittelten CO2-Werte vorliegen.
Die Besteuerung reiner Elektro-Pkw wird mit dem neuen Gesetz klargestellt: Die Steuer wird nach einer fünfjährigen Steuerbefreiung nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bemessen und gegenüber den in gleicher Weise besteuerten leichten Nutzfahrzeugen um die Hälfte ermäßigt.

Aufgaben der Zulassungsbehörden
Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht

  • die Kraftfahrzeugsteuer oder ein ihrer voraussichtlichen Höhe entsprechender Betrag für den ersten Entrichtungszeitraum gezahlt ist und
  • eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten bei einem Geldinstitut erteilt worden ist.
    Für den Fall, dass der Zulassende keine Einzugsermächtigung erteilen kann, besteht die Möglichkeit beim Finanzamt eine Bescheinigung zu beantragen, wonach wegen erheblicher Härten auf den Lastschrifteinzug verzichtet werden kann.
 
Panikmache vor Google...
Donnerstag, 24. Juni 2010
Justizminister beschäftigen sich mit Google Street View

Der Kartendienst Google Street View lässt flächendeckend Aufnahmen von Grundstücken und Gebäuden aus 2,90 Meter Aufnahmehöhe anfertigen, die im Internet veröffentlicht werden sollen. Damit beschäftigen sich heute und morgen (23./24.06.2010) die Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer Konferenz in Hamburg. Parallel dazu hat der Rechtsausschuss des Bundesrates einen entsprechenden Gesetzantrag abschließend beraten und empfohlen, den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzes einzubringen. Hintergrund ist, dass die derzeitigen Regelungen des Datenschutzes nicht ausreichend seien, die Bürgerinnen und Bürger vor großräumiger Aufnahme von Gebäuden, Straßen oder Plätzen zu schützen. Grundsätzlich müsse jeder selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten entscheiden. Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, dass die für die Aufnahmen verantwortlichen Stelle Personen, Fahrzeugkennzeichen und o.ä. unkenntlich macht. Des Weiteren soll für den Betroffenen ein Widerspruchsrecht eingeführt werden. Ein Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit ist vier Wochen vor dem beabsichtigten Bereithalten der Aufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann im Internet und in örtlichen Tageszeitungen zu wiederholen. Für Zuwiderhandlungen soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden.

Senator für Justiz und Verfassung Martin Günthner begrüßt den Vorschlag des Rechtsausschusses: “Google Street View braucht deutliche, enge Korsettstangen. Niemandem soll auf den Frühstückstisch oder ins Schlafzimmer gesehen werden. Der Schutz der Betroffenen vor Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts kann durch die geplante Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes erreicht werden. Durch die Einführung eines Widerspruchsrechts wird aber nicht nur den Rechten des einzelnen Rechnung getragen, es werden auch die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt.“

Es ist immer gut zu wissen, dass unsere Politiker soviel Ahnung haben...

 

 
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